AllgemeineGeschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HCPR GmbH

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge mit der HCPR GmbH, Storkower Straße 207, 10369 Berlin, E-Mail: info@hcpr-akademie.de (nachfolgend “Auftragnehmer”) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend “Auftraggeber”) betreffend Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, die Vermietungen und Bereitstellung von Schulungsräumen sowie damit verbundene Dienstleistungen.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:
• Durchführung einer Fort- und Weiterbildungsveranstaltung,
• Vermietung von Schulungsräumen,
• Leistungen im Bereich der allgemeinen Gesundheitsförderung.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist gegebenenfalls Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
2.5 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
2.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte (zum Beispiel das Erfüllen und Nachweisen von Kurszugangsvoraussetzungen) vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Auftraggebers entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften der Ziffer 10 dieser AGB bleiben hiervon unberührt.

4. Anmeldung
Anmeldungen erfolgen schriftlich (Post oder E-Mail) oder über das digitale Anmeldeformular auf der Website des Auftragnehmers erfolgen.

5. Vertragsschluss und Bindungsfrist
Der Auftraggeber ist an seine Anmeldungen für einen Zeitraum von 3 Wochen ab dem Tag der Anmeldung unwiderruflich gebunden. Hat der Auftragnehmer innerhalb der Bindungsfrist von 3 Wochen die Anmeldung nicht bestätigt, kann der Auftraggeber seine Anmeldung fristlos schriftlich widerrufen. Anmeldungen werden für beide Seiten bindend, sobald die Anmeldung durch den Auftragnehmer in Textform (per E-Mail oder postalisch) bestätigt wurde. Der Auftragnehmer ist nicht zur Annahme einer Anmeldung verpflichtet.
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Kapazität einer Veranstaltung, so werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

6. Zahlungsbedingungen
6.1 Für alle Veranstaltungen gilt, dass die Kosten für Lernmittel, Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate in den Gebühren enthalten sind. Bei einer Erhöhung der Gebühren nach der Anmeldung wird der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber durch die Anmeldebestätigung mitteilen. Erst mit Zustimmung des Auftraggebers zu der Erhöhung der Gebühren wird in diesem Fall die Anmeldung rechtsverbindlich.
6.2 Soweit Änderungen des Gesetzgebers oder von Behörden sich maßgeblich auf die Preisgestaltung der Veranstaltungen auswirken, ist der Auftragnehmer berechtigt, auch nach Vertragsabschluss eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. In diesem Fall hat der Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung und muss schriftlich erfolgen.
6.3 Die Gebühren sind nach Rechnungsstellung, unabhängig von Leistungen Dritter, bis zum angegebenen Zahlungsziel mit Angabe des entsprechenden Verwendungszecks auf das angegebene Geschäftskonto des Auftragnehmers zu entrichten.
6.4 Unabhängig davon bleibt es dem Auftragnehmer überlassen, die Gebühr mit Zustimmung des Rechnungsempfängers anteilig in Raten geltend zu machen. In diesem Fall ist die jeweilige Rate spätestens zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel zu entrichten. Kommt der Zahlungspflichtige mit der Bezahlung einer Rate ganz oder teilweise länger als zehn Tage in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesamte restliche Gebühr sofort geltend zu machen, sofern dem Zahlungspflichtigen nicht ausdrücklich eine weitergehende Stundung aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung gewährt wird.
6.5 Die Leistungen des Auftragnehmers unterliegen der Umsatzsteuer in gesetzlich geltender Höhe von derzeit 19 %. Diese wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

7. Rücktritt, Stornierung und Absage
7.1 Der Auftragnehmer hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung an Veranstaltungen, diese kurzfristig, spätestens 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn, abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Bereits bezahlte Gebühren werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Aus wichtigem Grund kann die Veranstaltung auch kurzfristig abgesagt werden, insbesondere dann, wenn durch unvorhersehbare Umstände (zum Beispiel Erkrankung des Dozenten und fehlendem Ersatz) die Veranstaltung nicht umgesetzt werden kann.
7.2 Der Auftraggeber kann ohne Angabe von Gründen bis einschließlich 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten bzw. abgemeldet werden. Jede Stornierung einer Anmeldung hat jedoch unter Wahrung der Textform gemäß §126b BGB gegenüber dem Auftragnehmer zu erfolgen (E-Mail ist ausreichend).
7.3 Eine kostenlose Stornierung durch den Auftraggeber ist nur bis fünf Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich.
Im Übrigen gilt bei einer Stornierung:
• zwischen fünf und zwei Wochen vor der Veranstaltung verbleiben 25% der Veranstaltungsgebühren in der Zahlungspflicht,
• zwischen zwei und einer Woche vor Veranstaltung verbleiben 50% der Veranstaltungsgebühren in der Zahlungspflicht,
• Zwischen 6 und 0 Tagen vor Veranstaltung verbleiben 100% der Veranstaltungsgebühren in der Zahlungspflicht.

Gesonderte Stornierungsbedingungen gelten für Inhouse-Kurse wie in den Abschnitten 8.4 – 8.7 angegeben.

8. Inhouse-Veranstaltung
8.1 Für alle Veranstaltungen bei dem Auftraggeber im Hause (Inhouse) obliegt die Verantwortung für Raumgröße und Ausstattung dem Auftraggeber. Eine Bereitstellung von Basislebensmitteln (Wasser, Kaffee, Tee) für Dozenten und Teilnehmende erfolgt durch den Auftraggeber.
8.2 Die vereinbarte maximal Mitarbeiter Anzahl, je nach Veranstaltungsart, darf nicht überschritten werden.
8.3 Teilnehmende, welche, während der Inhouse-Veranstaltung erkranken, haben keinen Rechtsanspruch auf Wiederholung und Abschluss der Maßnahme. Sie können jedoch in Absprache mit dem Auftragnehmer und bei entsprechender Kapazität an anderen ähnlichen Veranstaltungen des Auftragnehmers andernorts den Ausfall nachholen. Anforderungen aus curricularen Grundlagen (zum Beispiel bei zertifizierten Angeboten) sind zu beachten.
8.4 Bei Stornierung durch den Auftraggeber bis einschließlich 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn werden 10% der Gesamtsumme fällig.
8.5 Bei Stornierung durch den Auftraggeber bis einschließlich 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Gesamtsumme fällig.
8.6 Bei späterer Stornierung durch den Auftraggeber wird 100% der Gesamtsumme fällig.
8.7 Der Auftragnehmer hat das Recht, aus wichtigem Grund die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen, insbesondere dann, wenn durch unvorhersehbare Umstände (zum Beispiel Erkrankung des Dozenten und fehlendem Ersatz) die Veranstaltung nicht umgesetzt werden kann. Bereits bezahlte Gebühren werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

9. Sonstige Leistungen und Verwaltungsgebühren
Für Zweitbescheinigungen oder Zertifikate wird eine Gebühr von 30,00 EUR erhoben.
Mahngebühren betragen 5,00 EUR (1. Mahnung) bzw. 15,00 EUR (2. Mahnung). Rücklastschriftgebühren werden weiterberechnet. Der Auftragnehmer behält sich vor nach §§ 286 ff. BGB zusätzlich Verzugszinsen und gesetzlicher Schadensersatz geltend zu machen.
Für Wiederholungsprüfungen oder Eignungstestate wird eine Gebühr von 80 EUR erhoben.

10. Haftung und Freistellung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus Verstößen gegen diese AGB entstehen. Für Diebstahl und Sachschäden bei Veranstaltungen haftet der Auftragnehmer nicht.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Auftragnehmer behandelt alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erlangten Informationen vertraulich und verpflichtet auch Subunternehmer hierzu. Daten werden unter Einhaltung der DSGVO und BDSG gespeichert und verarbeitet. Mit Anmeldung wird die Datenschutzerklärung akzeptiert.

12. Online-Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungs-verfahren nach dem VSBG teilzunehmen.
Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie bitte dem Punkt 1 „Geltungsbereich“ dieser AGB.

13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

14. Gleichstellungshinweis
Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Es gelten alle Formulierungen für sämtliche Geschlechte